Panelisten v.l.n.r.: Elizabeth Agyeman, Verena Bößmann, Diana Zettl, Christopher Annen, Benjamin Fischer  Foto: Jörg Dembinski

GEMA-Reform:
Für mehr Chancengleichheit und transparente Kulturförderung

Liebe Mitglieder und PRO MUSIK Freund*innen,
wie manche von euch schon mitbekommen haben, steht bei der GEMA Mitgliederversammlung (13.-15. Mai) dieses Jahr eine wichtige Reform an.

Als bundesweite Interessenvertretung freier Musikschaffender setzt sich PRO MUSIK für faire Rahmenbedingungen, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt in der Musikbranche ein. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die angestrebte Reform der GEMA, die eine zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis ermöglichen soll.

1. Abschaffung der E- und U-Musik-Trennung

Die bisherige Trennung zwischen E-Musik (ernster Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik) innerhalb der GEMA ist nicht mehr zeitgemäß und festigt längst überholte Genregrenzen. Sie benachteiligt insbesondere musikalische Ausdrucksformen wie Jazz, Pop, Elektro oder Filmmusik. Wir begrüßen deshalb die Pläne, diese Kategorisierung aufzulösen.
Die Zusammenführung in einer allgemeinen Wertung und der genreneutrale Zugang zur Förderung sind zentrale Schritte zu mehr Chancengleichheit innerhalb der GEMA.

2. Einführung der Sparte „KuK“ – Fokus-Förderung und Leuchtturm-Projekte

Die Reform ist weiterhin ein Bekenntnis zu einer solidarischen Kulturförderung. Künftig soll es eine neue Sparte für sogenannte Kultur-Konzerte geben, in denen künstlerisch anspruchsvolle Musik gespielt wird. Diese wird im Rahmen der „KuK-Förderung“ gezielt unterstützt – wirkungsvoll, transparent und genreunabhängig.
Mit der Fokus-Förderung wird Transparenz darüber geschaffen, welche Projekte an welcher Stelle gefördert werden. Ziel ist ein fairer und nachvollziehbarer Zugang für eine größere Bandbreite von Urheber*innen. Ergänzend wird es eine „Leuchtturm-Förderung“ für herausragende Kulturprojekte und Konzerte geben – auf Antrag.


3. Abfederung des Übergangs
Da die Reform insbesondere für Komponist*innen aus der bisherigen E-Musik-Sparte Herausforderungen mit sich bringen kann, begrüßen wir die Einrichtung eines Härtefall-Fonds durch die GEMA. Zusätzlich ist eine Übergangs- und Kompensationsphase über vier Jahre
geplant, um einen fairen Wandel zu gewährleisten.

Wir hoffen, dass die noch in den nächsten zwei Jahren zu erarbeitende Ausgestaltung der Fokus-Förderung den Weg zu mehr Chancengleichheit weiter führt und eine genreneutrale Betrachtung des künstlerischen Anspruches in die gelebte Praxis überführt wird. Für eine breite Akzeptanz der zukünftigen Förderung ist eine Einbeziehung von Mitgliedern aller Genres bei der Ausarbeitung der neuen Förderungen dringend nötig, genauso wie eine offene und frühzeitige Kommunikation der Vorhaben.

Wir möchten für das Vertrauen in die Reform und gegenseitiges Vertrauen im Prozess der Ausarbeitung werben und hoffen, dass die Mitgliederversammlung sich für das angestrebte Reformvorhaben ausspricht.

 

So kannst du teilnehmen / mitwirken:

Am Dienstag, 13.5. findet die Sitzung der außerordentlichen Mitglieder statt, auf der auch die Delegierten für die Mitgliederversammlung gewählt werden.

Am 14. und 15.5. findet die Mitgliederversammlung statt. Um an dieser teilnehmen zu können musst du ordentliches Mitglied oder Delegierter sein.

Wie du an der GEMA Mitgliederversammlung 2025 teilnehmen kannst und wie du deine Stimme abgibst, auch wenn du nicht vor Ort bist, kannst du in dieser Übersicht nachlesen.

Du hast die Möglichkeit, vor Ort oder digital an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ordentliche Urheber*innen haben zusätzlich die Möglichkeit sich mittels Stellvertretung vor Ort vertreten zu lassen. Bitte beachte, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der Fristen (09. Mai) erforderlich ist.

Direktlink zur Registrierung (alle Teilnahmeformen)

Infos zur Registrierung als externe*r Stellvertreter*in

Sofern Du ein ordentliches Urhebermitglied als Stellvertretung benennen möchtest, beachte bitte, es muss derselben Berufsgruppe angehören wie du.

Eine Vertretungsperson kann bis zu zehn ordentliche Mitglieder vertreten, die alle der gleichen Berufsgruppe angehören müssen. Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen.

Bei Fragen wende dich gerne an mitgliederversammlung@gema.de.

Infoveranstaltungen

Am 30.04. um 14 Uhr bietet PRO MUSIK gemeinsam mit VERSO, Song e.V. und DEFKOM eine Infoveranstaltung zur Besprechung des Reformantrags an. Interessierte können sich beim Ansprechpartner unserer GEMA-AG anmelden.


Auch die GEMA bietet eine Infoveranstaltung an, in der der finale Antrag vorgestellt wird.
06.05.2025, von 11 bis 13 Uhr
Die Anmeldung ist bis zum 05.05.2025 möglich.

Stellungnahme des PopBoards NRW

Auch das PopBoard NRW und ihre Gesellschafter*innen begrüßen das Reformvorhaben 2025 der GEMA.
"Kultur ist mehr als Tradition, Kultur ist im stetigen Wandel begriffen. Vergütungsmodelle und Förderungen müssen auf soziale und kulturelle Entwicklungen reagieren, was fortlaufende Anpassungen zwingend notwendig macht." (Auszug aus dem verlinkten Statement)

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Wenn du unsere Mails (an: musik@melodiva.de) nicht mehr empfangen möchtest, kannst du diese hier kostenlos abbestellen.
PRO MUSIK - Verband freier Musikschaffender e.V.
Rosastraße 27
45130 Essen
 
Vertretungsberechtigter Vorstand gemäß §55 Absatz 2 RStV:
Ella Rohwer, Christopher Annen, Nina Graf, Saskia Worf, Wolf Simon, Christina Lux, Alice Francis, David Trautmann